Menü öffnen

Interview mit Pavlos Schlotter, Stadt Gelsenkirchen

Als Klimaschutzmanager mit Schwerpunkt Klimaanpassung ist Herr Schlotter in der Stadt Gelsenkirchen zentraler Ansprechpartner, Moderator und Projektinitiator zur Umsetzung des Konzeptes zur Anpassung an den Klimawandel und kontrolliert die erzielten Erfolge.

WILA Bonn: Sie sind als Manager Klimaanpassung im Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen tätig. Können Sie uns erklären welche Aufgaben ein Manager für Klimaanpassung hat und welche Projekte Sie derzeit in Gelsenkirchen verfolgen?

Herr Schlotter: Als Manager für die Klimaanpassung nehme ich die Aufgabe als zentraler Ansprechpartner, Moderator und Projektinitiator, zur Umsetzung des Konzeptes zur Anpassung an den Klimawandel und Kontrolle der erzielten Erfolge, wahr. Mein Aufgabenbereich umfasst dabei u. a. die aufgebauten Netzwerke innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zu pflegen und zu erweitern, weitere Projektpartner zu gewinnen, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen des Anpassungskonzeptes im Rahmen der Stadterneuerung und der Bauleitplanung weiter zu befördern. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt ist in der Weiterentwicklung der Roadmap mittels Leitlinien, Zielen und Standards zur stärkeren Verankerung der Klimaanpassung in den verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung zu sehen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen der politischen Gremien, insb. zur Schaffung von Verbindlichkeiten bezüglich der Integration und Berücksichtigung von Aspekten der Anpassung an den Klimawandel in städtischen (Planungs-) Prozessen.

Meine Stelle wird vom Bund aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) als eine der ersten Managerstellen zur Klimaanpassung gefördert. Bis Ende April 2018 befinden wir uns noch im zweijährigen Erstvorhaben, ab Mai 2018 soll das beantragte einjährige Anschlussvorhaben anlaufen, welches bis Ende April 2019 gefördert würde. Im Rahmen des einjährigen Anschlussvorhabens werden u.a. Maßnahmen in den Stadterneuerungsgebieten durchgeführt, in denen zurzeit Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen.

WILA Bonn: Das Konzept zur Anpassung an den Klimawandel der Stadt Gelsenkirchen ist von 2012. Die Kooperationserklärung „Wasser in der Stadt von morgen“ wurde 2014 unterschrieben. Darin geht es um eine integrale Wasserwirtschaft und die wassersensible Stadt- und Quartiersentwicklung. Welche Strategie verfolgt Gelsenkirchen damit?

Herr Schlotter: Die Herausforderungen, die mit dem Klimawandel einhergehen, werden Auswirkungen auf die Bevölkerung und deren Lebensumfeld haben. Die Anpassung an den Klimawandel, vor allem auf Ebene der Planung, ist eine wichtige und in Zukunft mit mehr Herausforderungen verbundene Aufgabe. Um unter den sich ändernden Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu bleiben und einen Qualitätsgewinn für das Leben in Städten zu ermöglichen, müssen nicht nur wir uns anpassen, sondern auch unsere Nachbarkommunen.
Da sich die Stadt Gelsenkirchen als ein Teil des Ganzen versteht, wissen wir, dass wir zusammen besser aufgestellt sind als alleine. Zusammen können wir durch Kooperationen und den Informationsaustausch Synergien nutzen, die es uns ermöglichen, zukünftige Herausforderungen und Aufgaben zu bewältigen. Die Kooperationserklärung „Wasser in der Stadt von morgen“ tut genau das eben beschriebene. Sie bietet uns und den Emscherkommunen eine Plattform, um das Element Wasser in die Stadt- und Quartiersentwicklung, als einen Baustein der Klimaanpassung, einbringen zu können.

WILA Bonn: Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist ein wirksames Mittel um die Aufheizung in der Stadt zu reduzieren. Wie ermuntert die Stadt Gelsenkirchen die Bürgerinnen und Bürger, ihre Gebäude zu begrünen?

Herr Schlotter: Erstmal möchte ich Ihnen zustimmen, die Begrünung von Dächern und Fassaden ist ein probates Mittel, um die Aufheizung in städtischen Lasträumen zu reduzieren.
In Gelsenkirchen können wir die Begrünung von Dächern planungsrechtlich zurzeit nur empfehlen. Eine Grundsatzentscheidung vom Rat der Stadt gibt es hierzu noch nicht, es ist also nicht verbindlich.
Andere Kommunen hier in der Region, so wie z. B. Dortmund oder Essen, sind schon weiter. Dort wurde das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern eingeführt. Dort ist im Rahmen der Planungen z. B. die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen, die z.B. außerhalb des eigentlichen Lastraumes liegen, zu verringern.
Das möchten wir mit Gelsenkirchen auch. Wir haben intern bereits eine Diskussion wie wir das hinbekommen können: U. a. bringen wir aktuell den Vorschlag eines entsprechenden Anreiz-Förderprogramms für private Hauseigentümer in die Haushaltsberatungen ein. Weiterhin prüfen wir die Förderaufrufe des Bundes und des Landes, die uns bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Maßnahmen helfen können. Und wir wollen auch die planungsrechtliche Verbindlichkeit bei Neubauvorhaben erreichen. Aber bis dorthin haben wir noch einen Weg vor uns.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Holger Wolpensinger am 09.01.2018 für den WILA Bonn e.V.

Pavlos Schlotter
Referat Umwelt
Abt. Umweltplanung / Umweltinformation / Klimaschutz

Internet: www.gelsenkirchen.de

 

Verbundkoordination

Verbundpartner

Partnerstädte

Förderer

ZUG Logo